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Willkommen bei Kröger & Rehmann

clearing
Abmahnung?
Kennen Sie das auch? Sie gehen morgens nichts böses ahnend zum Briefkasten und finden dort einen Brief von einem Ihnen bisher völlig unbekannten Rechtsanwalt. In dem Brief steht, Sie hätten illegal mp3, Musik, ein Video, einen Film, ein Hörbuch, Bilder oder ein Computerspiel zum Download in einer Tauschbörse angeboten. Daher sollen Sie eine gleich mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben und obendrein noch viel Geld (meistens zwischen 400,00 und 1.200,00 €) bezahlen.

Was tun?
Nun heißt es handeln, denn derartige Schreiben lassen sich nicht einfach aussitzen. Wer dies trotzdem versucht findet sich nicht selten wenige Tage später vor Gericht wieder, weil eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragt wurde. Ein solches Gerichtsverfahren ist nicht nur nervenaufreibend, es kostet auch unnötig Geld. Ihr Geld!

So nicht!
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung „einfach“ zu unterschreiben birgt nicht selten Gefahren. Dies sind z.B.:
  • Strafrechtliche Konsequenzen (eine Urheberrechtsverletzung ist ggf. strafbar!)
  • Die Unterlassungserklärung kann viel zu weit gefasst sein (z.B. nicht nur das fragliche Musikstück oder Video, sondern das gesamte Angebot der Gegner erfassen)
  • Die Vertragsstrafe kann unangemessen hoch sein.
Das vom Gegner angebotene Schriftstück ist in seinen Auswirkungen für den Laien kaum zu überblicken.

Schadenersatz?
Auch der geforderte "pauschalierte Schadenersatz" und die angeblich entstandenen Anwaltskosten sind oft viel zu hoch veranschlagt.

Hilflos?
Der Empfänger einer Abmahnung steht all diesen Problemen oft ratlos gegenüber (woher sollen Sie schließlich wissen, was juristische Fachbegriffe wie z.B. "Störerhaftung" bedeuten?)  und stellt sich die Frage, wie er auf die unliebsame Post richtig reagiert. Die einzig seriöse Antwort hierauf lautet: Lassen Sie sich unverzüglich anwaltlich beraten!

Wir verteidigen Sie!
Wir helfen Ihnen, sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen. Hierbei stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und der Erfahrung aus diversen Auseinandersetzungen mit Abmahnern (gerade auch im Bereich Filesharing/ Peer-to-peer Netzwerke) zur Seite.

Gerade nach dem Erhalt einer Abmahnung drängt die Zeit. Der Abmahnende setzt oft eine Frist von nur wenigen Tagen für eine erste Reaktion. Setzen Sie sich daher am besten noch heute mit uns in Verbindung!
Bitte weisen Sie bei der Terminvereinbarung darauf hin, dass es sich um eine dringende Abmahnsache handelt.

Suminski
Rechtsanwalt Peter Suminski    
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.     
Soforthilfe: 0163/4812284

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 
Bundesweite Soforthilfe:
  • 0163/4812284
Unsere bisherigen Gegner:
  • Aergo Trade GmbH
  • Alex Komlew und Christian Königseder
  • Andreas Donauer
  • Annex GmbH & Co. KG
  • Bastei Lübbe GmbH & Co. KG
  • BB Video GmbH
  • bitComposer Games GmbH
  • Bushido
  • Cascada
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Cult Movie Entertainment GmbH
  • David Vogt
  • Debcon GmbH
  • Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
  • DHV - Der Hörverlag
  • Eidos GmbH
  • EMI Music Germany GmbH&Co KG
  • Ersguterjunge GmbH
  • Eshuijs, Peifer, Reuter
  • EUROPACORP Société Anonyme
  • Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH
  • Fintage House
  • Frank Bülles und Jens Kindervater
  • Fraserside Holdings Ltd.
  • Gedast GmbH
  • Getty Images ltd.
  • GMV GmbH & Co. KG
  • GSDR GmbH
  • G&G Media Foto-Film GmbH
  • Hitmix Music Agentur
  • I-ON New Media GmbH
  • Kinostar Theater GmbH
  • KSM GmbH
  • Koch Media GmbH
  • LFP Video Group LLC
  • Los Banditos Films GmbH
  • Magmafilm GmbH
  • Majestic Filmverleih GmbH
  • MFA + Filmdistribution Christian Meinke
  • Mick-Haig Productions USA Inc.
  • MIG Film GmbH
  • Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH
  • Multi Media Verlag GmbH
  • Puaka Video Produktion GmbH
  • Purzel-Video GmbH
  • Roadrunner Records GmbH
  • Savoy Film GmbH
  • Sebastian Wolter und Shaun Baker
  • Senator Filmverleih GmbH
  • Sins Factory Srl
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Studio Monolith
  • Splendid Film GmbH
  • Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH
  • Superstar Entertainment GmbH & Co. KG
  • Sven Grunwald
  • Sweet Pictures
  • Tele München Fernsehen GmbH & Co. Produktionsgesellschaft
  • Verlagsgruppe Random House
  • VPS Film-Entertainment GmbH
  • Zentropa Aps
  • Zuxxez Entertainment AG
  • 8-Films

Anwälte unserer Gegner:

  • Baek Law
  • Baumgarten Brandt
  • Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
  • C-S-R Rechtsanwälte
  • Diesselhorst, Bente, von Lojewski
  • Fareds
  • Greenberg Traurig
  • Kornmeier & Partner
  • Marko Schiek
  • Negele, Zimmel & Kollegen
  • Nümann + Lang
  • Rechtsanwalt Christoph Lihl
  • Rechtsanwalt Krause
  • Rechtsanwälte Rasch
  • Dr. Schindler, Boltze, Steinle LL.M.
  • Sasse & Partner Rechtsanwälte
  • Schulenberg & Schenk
  • Schutt Waetke
  • SKW Schwarz Rechtsanwälte
  • U+C Urmann und Collegen
  • Waldorf Frommer